Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 startet am 29. März 2023! - Steuernews für Klienten
Auch für das 4. Quartal 2022 wird es einen Energiekostenzuschuss geben
Laut aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) ist eine verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage (siehe unten) ab Montag, 7.11.2022 bis 28.11.2022 möglich.
Laut aws wird auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich (first come – first serve). Eine Voranmeldung sobald wie möglich ist daher dringend zu empfehlen!
Für die Voranmeldung sind folgende Daten erforderlich:
Der Antragsteller erhält eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung im aws Fördermanager.
Diese Informationen – letzter Stand 9.11.2022 – können sich ändern. Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).
Stand: 11. November 2022
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